1. Wettkampfbestimmungen
Das Reglement und die Teilnehmerbedingungen basieren auf der Grundlage der Wettkampfbestimmungen bzw. der Sportordnung des BDR und der UCI, insbesondere: „Wettkampfbestimmungen Mountainbike“.
Weiterhin gelten die folgenden spezifischen Teilnahmebedingungen zwischen dem Orga-Team und den Sportlern des Singer Wäldercup.
2. Bezeichnung der Risiken
2.1. Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Extremsportarten, insbesondere Mountainbiking, verbunden ist, wie z.B. die durch Ermüdung bewirkten Gefahren während des Wettkampfs. Der Teilnehmer anerkennt, dass mit dem Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass die physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit gestreckt werden müssen. Der Teilnehmer weiß und akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aus Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, Gefahren von öffentlichen Strassen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen. Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle des Befahrens von öffentlichen Strassen die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten.
2.2. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des Veranstalters bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit der Strecke sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Das heißt zugleich, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten werden können. Es ist daher akzeptiert, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht
mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des Veranstalters vor der Veranstaltung.
3. Risikobereitschaft
3.1. Der Teilnehmer anerkennt mit dem Start Eignung und Zustand der Wettkampfstrecke. Der Teilnehmer übernimmt mit voller Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer etwaigen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke für sich selbst resultieren.
3.2. Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Ausrüstung und die Wahl und Bewältigung der Fahrlinie selbst verantwortlich.
4. Persönliche Haftung, Haftungsbeschränkungen
4.1. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er persönlich gegenüber Drittpersonen für Schäden infolge Körperverletzung oder Sachbeschädigung haftet, welche auf seine Teilnahme am Wettkampf zurückzuführen sind. Der Verursacher eines Unfalles verpflichtet sich, seine Start-Nummer mit Personalien bei dem Betroffenen oder dem
nächsten Streckenposten anzugeben. Dem Teilnehmer ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten angeraten.
4.2. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die von ihm verwendete Ausrüstung und anerkennt, dass es nicht zu den Verpflichtungen des Veranstalters gehört, die Ausrüstung der Teilnehmer zu prüfen oder zu überwachen.
4.3. Es wird hiermit vereinbart, dass eine etwaige Haftung des Veranstalters für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den Umfang und die Höhe der vom Veranstalter eingedeckten Haftpflichtversicherung.
5. Doping
Der Teilnehmer weiß, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen des Deutschen Sportbundes und des Bundes Deutscher Radfahrer bestraft wird.
6. Disziplinarordnung und Streitigkeiten
6.1. Die Satzungen des Bundes Deutscher Radfahrer und dessen Disziplinarordnung werden anerkannt. Es wird hiermit vereinbart, dass diese Regelwerke Bestandteil des Teilnehmervertrags sind.
6.2. Der Veranstalter und der Teilnehmer vereinbaren hiermit, dass im Falle von Streitigkeiten vor der Inanspruchnahme ordentlicher Gerichte zunächst eine Beilegung des Streits durch die Verbandsgerichtsbarkeit bzw. das Verbandschlichtungswesen zu suchen ist. Der Teilnehmer übernimmt diese Verpflichtung auch für seinen Rechtsnachfolger.